Kochplan, Adressliste, Putzplan und weitere Pläne, Hygienejob, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Aufnahme neuer Knuddelmonster

  • Aktualisierung der Adressliste (Versand per E-Mail)
  • Neue Eltern frühzeitig (für das neue Kindergartenjahr bereits im August) auf Hygienebelehrung hinweisen und Info, wo diese bei Arzt oder Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München durchgeführt werden können
  • Hygienebelehrung im Hygieneordner ablegen
  • Versand der Mengenangaben fürs Kochen / Hinweis auf den Bio Standard / Kochwunschtage abfragen
  • Medikamentenzettel zur Gabe von Globuli unterschreiben lassen und an die Leiterin geben

Regelmäßige Aufgaben

  • Koch – und Putzplanes (alle zwei Monate)
    • Erstellen des monatlichen Koch – und Putzplanes
    • Aktualisierung der Liste mit der Anzahl bereits geleisteter Dienste
    • Versand der Listen per E-Mail und Aushang in KiGa
  • Zettel am Kühlschrank für Dokumentation der Küchenhygiene bei Bedarf ausdrucken und alte Zettel im Hygieneordner ablegen
  • Verwaltung des Hygieneordners
  • Bei Unfällen: Unfallanzeigen (Meldung an gesetzliche Unfallversicherung, Vordrucke und Merkblatt siehe Vordruckordner im Kindergarten) werden durch Erzieherinnen ausgefüllt

Einmal jährlich

  • Aktualisierung der Adressliste (Versand per E-Mail/ vorab nachfragen, ob sich Kontaktdaten geändert haben)
  • Update Kochtage (Übersicht Wunschtage)
  • Kontrolle Erste-Hilfe-Set im KiGa (Verfallsdatum)
  • Ausdruck Übersicht geleistete Kochdienste
  • Prüfen, ob sämtliche Hygienebelehrung vorliegen (auch SPS-Praktikant) wann neue Hygienefolgebelehrung erforderlich sind

Alle zwei Jahre

  • Hygienebelehrung (§42 und 43 IfSG) der Eltern und der Betreuer (alle zwei Jahre):
    • Mündliche Belehrung
    • Bestätigung von Eltern und Betreuer unterschreiben lassen (am besten beim päd. Elternabend)
    • Hygieneordner: Belehrung in der Liste vermerken / Bestätigung ablegen
  • Ersthelfer-Ausbildung: alle zwei Jahre Folgefortbildungen von einem Tag, BGW (Tel.Nr. München Prävention 089/35096-4600) übernehmen Kosten, Fortbildungen unter www.bgw.de (Prävention, Ersthelfer), Fortbildungen werden nur für Erwachsene bezuschusst (Wir haben vereinbart, dass die Organisation durch die Erzieherinnen erfolgt)

Detaillierte Erläuterungen

Koch- und Putzplan:

  • Erstellen der Pläne rund 2-3 Wochen vorab. Vorher kurze Mail an den Verteiler, wer wann keine Zeit zum Kochen hat, dass das entsprechend berücksichtigt werden kann. Am einfachsten geht das per Doodle Umfrage.
  • Gelegentlich erinnern, dass den Kindern ein abwechslungsreicher Speiseplan ohne Zucker geboten werden sollte.
  • Regelmäßig darauf hinweisen, dass wir als Knuddelmonster-Standard Bioqualität festgelegt haben: Alle Produkte, die zum Kochen verwendet werden, müssen als „BIO“ gekennzeichnet sein. Der „Bio“-Standard gilt auch für mitgebrachte Speisen bei Veranstaltungen (Feste).
  • Darauf achten, dass die Dienste gerecht verteilt und die Abstände zwischen den Diensten ungefähr gleich sind.
  • Bei Krankheit oder Notfall wird der Kochdienst entweder spontan mit anderen Eltern getauscht oder von den Erziehern übernommen. Das Ersatzessen ist Nudeln mit Tomatensauce. Dies ist immer als Vorrat im Schrank und muss von den Eltern, die den Kochdienst ausgesetzt haben alsbald wie möglich nachgekauft werden.
  • Das Putzen wird durch die Putzhilfkraft übernommen.
  • Neuen Eltern wird zu Beginn der Dienst für rund 6 Wochen erlassen. Dies wird in der Tabelle unter „nicht zu leistende Dienste“ vermerkt. Gleiches gilt bei der Geburt eines Kindes.
  • Einmal im Jahr das Infoblatt Mengenangaben zum Kochen aktualisieren. Vorab bei den Eltern nachfragen, ob es notwendig ist.

Adressliste:

Zu Beginn des Kindergartenjahres bzw. sobald neue Kinder anfangen, die Adressliste aktualisieren, einen neuen E-Mail-Verteiler anlegen und an alle Eltern und Leiterin per E-Mail übersenden. Es sollten auch die Kontaktdaten der Erzieher und Musik-/Kunstpädagogen enthalten sein.

Hygienebelehrung / Verwaltung Ordner

Darauf achten, dass alle Gesundheitszeugnisse da sind – auch von den Erziehern und den SPS-Praktikanten. Möglichst auch bei Praktikanten ab Dauer von 2 Monaten.

Bei der Belehrung darauf hinweisen, dass das Essen am Tag vorher gekocht wird. Nach dem Kochen sollte das Essen möglichst schnell runter kühlen. Sollte ein Magen-Darm-Virus bei der kochenden Familie auftreten, wird das Essen nicht in den Kindergarten gebracht. Sondern dort ein Ersatzessen gekocht.

Im Belehrungsfahrplan für Arbeitgeber vorn im Hygieneordner steht, dass die Eltern mit Eintritt ein Informationsblatt erhalten sollen nach § 34 Abs 5 IfSG (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) und dieses per Unterschrift bestätigen sollen oder es in den Betreuungsvertrag mit aufnehmen. Hier hatten wir im Frühjahr 2015 vereinbart, dass diese Anlage mit in den Betreuungsvertrag aufgenommen wird.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

  • Unfallanzeigen müssen zeitnah erstellt werden. Wenn kein Unfall, dann gibt es nichts zu tun. Die Leiterin weiß was zu tun ist.
  • Ersthelferausbildung: Darauf achten, dass Folgefortbildungen der Erzieherinnen gemacht werden. Termine stehen in der Monatsübersicht. Anbieter für Fortbildungen soll die Leiterin erhalten. (Wir haben vereinbart, dass die Organisation durch die Erzieherinnen erfolgt)
  • Sicherheitstechnische und medizinische Betreuung: Verträge liegen im Büro in den Dauerakten, Leiterin weiß wo. Es ist eigentlich nichts zu tun. Begehung des Kindergartens alle drei Jahre, letzte Begehung durch Herrn Gernt war im Mai 2014; arbeitsmedizinische Vorsorge durch Herrn Weber auch im Mai 2014
    Termin müssen wir nicht notieren. Hr. Gernt und Dr. Weber kommen von sich aus.

2014 wurde ein Fettbrandfeuerlöscher für die Küche vorgeschlagen. Feuerlöscher werden über Sandra HaS gewartet; wurde im Juni 2015 erledigt.